Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für die kostenlose Testversion der Web-App „Baufrist“ · Version 1.1 · Stand: 23. Oktober 2026 (Versionskennung: beta-v1.1-2026-10-23)
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kreis der Berechtigten
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die unentgeltliche Nutzung der webbasierten Anwendung „Baufrist“ unter der Domain baufrist.de (nachfolgend „App“) in der aktuellen Testphase (Closed-Beta). Anbieter und Vertragspartner ist die Paech & Paech UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Brandon Lee Paech, Königstraße 135, 32427 Minden, E-Mail: info@paechundpaech.de, Telefon: +49 571 78967846 (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die die App als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu privaten Zwecken (z. B. für das eigene Eigenheim oder private Sanierungsvorhaben) nutzen (nachfolgend „Nutzer“). Eine Nutzung zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken ist in der Testphase ausgeschlossen.
(3) Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Kontoerstellung gültigen Fassung.
§ 2 Zugang zur Testversion, Registrierung und Vertragsschluss
(1) Die App befindet sich in einer geschlossenen Testphase. Ein Anspruch auf Zulassung zur Testphase oder auf Einrichtung eines Nutzerkontos besteht nicht. Eine freie Registrierung ist nicht möglich; die Kontoerstellung setzt eine persönliche Einladung per E-Mail durch den Anbieter voraus (z. B. nach vorheriger Eintragung in die Warteliste).
(2) Zur Anlage des Nutzerkontos folgt der Nutzer dem persönlichen Einladungslink, vergibt ein Passwort und stimmt diesen Nutzungsbedingungen durch aktives Setzen des entsprechenden Auswahlhäkchens zu. Mit Abschluss der Kontoerstellung kommt ein unentgeltliches Nutzungsverhältnis über die Testversion zustande.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung eine aktuelle und ihm gehörende E-Mail-Adresse zu verwenden sowie seine Zugangsdaten (insbesondere das Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht eines unbefugten Zugriffs, hat der Nutzer das Passwort unverzüglich zu ändern und den Anbieter zu informieren.
§ 3 Leistungsgegenstand, Beta-Status und Ausschluss von Rechtsberatung
Reines Rechen- und Kalenderwerkzeug: (1) Die App unterstützt den Nutzer dabei, Übersicht über seine privaten Handwerker- und Bauaufträge zu behalten. Der Nutzer kann in seinem Konto Objekte (Bezeichnung und optional Adresse) sowie zugehörige Aufträge (Firma, Gewerk, Beschreibung, Abnahme- bzw. Übergabedatum, Fristart sowie optional Auftragssumme) anlegen. Auf Grundlage des vom Nutzer eingegebenen Startdatums und der vom Nutzer gewählten Fristdauer berechnet die App rein mathematisch das rechnerische Fristende nach §§ 187, 188 BGB.
Keine Rechtsberatung (Hinweis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG): (2) Der Anbieter erbringt mit der App ausdrücklich keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG. Insbesondere:
- nimmt die App keine rechtliche Prüfung oder Subsumtion des konkreten Vertrags oder Einzelfalls des Nutzers vor;
- schlägt die App keine Fristart vor und leitet diese auch nicht aus den Angaben zum Gewerk oder Auftrag ab;
- prüft die App nicht, ob im konkreten Fall ein Werkvertrag, Bauvertrag oder Kaufvertrag vorliegt, ob die VOB/B wirksam vereinbart wurde, ob eine Leistung als „Arbeit bei einem Bauwerk“ einzustufen ist, ob eine wirksame Abnahme vorliegt oder ob die Verjährung gehemmt (§§ 203, 204 BGB) bzw. neu angelaufen (§ 212 BGB, § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B) ist.
Eine verbindliche rechtliche Einschätzung zum konkreten Einzelfall kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt (insbesondere einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) erfolgen.
Berechnung ohne Feiertags- und Wochenendverschiebung (§ 193 BGB): (3) Fällt das nach §§ 187, 188 BGB berechnete Fristende auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen staatlich anerkannten Feiertag, kann sich das gesetzliche Fristende nach § 193 BGB auf den Ablauf des nächsten Werktags verschieben. Da es für die Frage, welche regionalen Feiertage maßgeblich sind, je nach rechtlichem Schritt auf den Sitz des Auftragnehmers oder den Sitz des zuständigen Gerichts ankommen kann, rechnet die App aus Sicherheitsgründen stets ohne eine Verlängerung nach § 193 BGB (Prinzip des sichersten Weges). Als Hauptdatum und als Grundlage für alle E-Mail-Erinnerungen wird ausschließlich das frühere, rechnerische Fristende nach §§ 187, 188 BGB verwendet.
Unentgeltlichkeit und Beta-Status (Verfügbarkeit): (4) Die Bereitstellung der App erfolgt in der Testphase vollständig kostenlos. Dem Nutzer ist bekannt, dass es sich um eine Vorab- und Testversion (Beta-Version) handelt, die fortlaufend weiterentwickelt wird. Der Anbieter stellt die App im jeweiligen „Ist-Zustand“ bereit. Der Anbieter schuldet keine bestimmte zeitliche Verfügbarkeit (Uptime), keine ununterbrochene Erreichbarkeit des Servers und keinen bestimmten Funktionsumfang. Wartungsarbeiten, Systemanpassungen oder vorübergehende Abschaltungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung erfolgen.
§ 4 E-Mail-Erinnerungen als unverbindliche Zusatzfunktion
(1) Sofern der Nutzer die Erinnerungsfunktion in seinen Kontoeinstellungen aktiviert hat, versendet das System des Anbieters automatisierte E-Mail-Erinnerungen (derzeit 12 Monate nach dem eingegebenen Fristbeginn sowie 6, 3 und 1 Monat vor dem rechnerischen Fristende nach §§ 187, 188 BGB).
(2) Die E-Mail-Erinnerungen stellen eine rein unterstützende, unverbindliche Zusatzhilfe dar. Die vertragliche Leistung des Anbieters beschränkt sich auf den automatisierten Versandversuch ab dem Mailserver des Anbieters, sofern das System zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbar ist. Der Anbieter schuldet und garantiert nicht den tatsächlichen und rechtzeitigen Zugang der E-Mails im Postfach des Nutzers.
(3) Dem Nutzer ist bekannt, dass die Zustellung von E-Mails im Internet von zahlreichen technischen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters abhängt (z. B. Erreichbarkeit und Konfiguration des empfangenden E-Mail-Providers, Spam- und Junk-Filter, überfüllte Postfächer oder vom Nutzer nicht aktualisierte E-Mail-Adressen).
(4) Die Nutzung der Erinnerungsfunktion entbindet den Nutzer nicht davon, seine Gewährleistungs- und Verjährungsfristen eigenverantwortlich zu überwachen und sich wichtige Termine zusätzlich unabhängig von der App zu notieren.
§ 5 Eigenverantwortung und Mitwirkungspflichten des Nutzers (Datensicherung)
Richtigkeit der Eingaben: (1) Der Nutzer wählt die Fristart eigenverantwortlich aus einer neutralen Auswahlliste (oder gibt eine individuelle Fristdauer in Monaten ein) und trägt das maßgebliche Beginn-Datum (Abnahme bzw. Übergabe) selbst ein. Für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit sowie Vollständigkeit dieser Angaben ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Fehlerhafte Eingaben führen zwangsläufig zu fehlerhaften Berechnungsergebnissen.
Eigenverantwortliche Fristenwahrung: (2) Die rechtzeitige Prüfung des Bauwerks, die ordnungsgemäße Dokumentation und Rüge von Mängeln sowie die rechtzeitige Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen (z. B. Einschaltung eines Rechtsanwalts oder Bausachverständigen) obliegen allein dem Nutzer.
Pflicht zur Datensicherung (Exportfunktion): (3) Die App stellt dem Nutzer im Nutzerkonto eine kostenlose Exportfunktion zur Verfügung, mit der sämtliche eingegebenen Auftrags- und Fristdaten jederzeit als CSV-Datei (z. B. für Tabellenkalkulationsprogramme wie Excel) sowie als JSON-Datei auf das eigene Endgerät heruntergeladen werden können. Dem Nutzer obliegt es, seine Daten nach Eingabe oder Änderung wichtiger Aufträge sowie zwingend vor Ablauf der Testphase über diese Exportfunktion lokal zu sichern.
Zulässige Inhalte: (4) Der Nutzer darf in die Freitextfelder der App keine rechtswidrigen Inhalte, Schadsoftware oder personenbezogenen Daten Dritter eingeben, zu deren Verarbeitung er nicht berechtigt ist.
§ 6 Laufzeit, Kontolöschung, Ende der Testphase und Umgang mit Daten
Kündigung durch den Nutzer: (1) Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen beenden, indem er in den Einstellungen seines Nutzerkontos die Funktion „Konto löschen“ ausführt. Mit der Ausführung werden das Nutzerkonto sowie sämtliche darin gespeicherten Objekt- und Auftragsdaten auf dem produktiven System sofort und unwiderruflich gelöscht. Vor der Löschung sollte der Nutzer seine Daten über die Exportfunktion (§ 5 Abs. 3) sichern.
Kündigung im Einzelfall durch den Anbieter: (2) Der Anbieter kann das Nutzungsverhältnis mit einem einzelnen Nutzer ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Reguläres Ende der Testphase und Übergang in das reguläre Angebot: (3) Der Anbieter ist berechtigt, die kostenlose Testphase jederzeit insgesamt zu beenden oder in ein reguläres (gegebenenfalls kostenpflichtiges) Angebot zu überführen. Hierfür gilt folgender verbindlicher Ablauf:
- Vorankündigung:Der Anbieter kündigt allen Nutzern das Ende der Testphase mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an (Vorankündigungsfrist).
- Kein stillschweigender Übergang in ein Bezahlmodell:Es findet kein automatischer oder stillschweigender Übergang in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis statt. Möchte der Anbieter die App nach Ende der Testphase zu geänderten oder kostenpflichtigen Bedingungen weiterführen, unterbreitet er dem Nutzer hierzu ein ausdrückliches Angebot. Eine Weiternutzung im regulären Betrieb erfolgt nur, wenn der Nutzer den neuen Vertragsbedingungen und etwaigen Entgelten aktiv zustimmt (Opt-In).
- Nachfrist zum Datenexport und endgültige Löschung:Entscheidet sich der Nutzer gegen eine Weiternutzung oder gibt er bis zum Ende der Testphase keine Erklärung ab, endet das Nutzungsverhältnis mit Ablauf der Testphase. Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Nutzer weitere 30 Tage (Nachfrist) zur Verfügung, um sich einzuloggen und seine Daten über die Exportfunktion (CSV oder JSON) herunterzuladen oder sein Konto sofort selbst zu löschen.
- Automatische Löschung:Hat der Nutzer einer Weiternutzung nicht aktiv zugestimmt, wird sein Nutzerkonto einschließlich sämtlicher gespeicherter Daten genau 30 Tage nach dem Ende der Testphase automatisch, vollständig und unwiderruflich gelöscht (vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie des technisch bedingten Überschreibungszyklus von verschlüsselten Sicherheitskopien/Backups).
§ 7 Haftung und Haftungsbegrenzung
Unbeschränkte Haftung: (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Arglist, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei unentgeltlicher Überlassung: (2) Da die Bereitstellung der App und der Zusatzfunktionen in der Testphase unentgeltlich erfolgt, ist die Haftung des Anbieters für einfache (leichte) Fahrlässigkeit im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Wertungen für unentgeltliche Leistungen (§§ 521, 599 BGB analog) ausgeschlossen.
Vorsorgliche Haftungsbegrenzung bei Kardinalpflichten: (3) Soweit ungeachtet der Unentgeltlichkeit nach zwingendem Recht eine Haftung für einfache (leichte) Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf) in Betracht kommt, ist die Ersatzpflicht des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Besondere Risikohinweise (Fristversäumnis, E-Mail-Versand und Datenverlust): (4) Unter Beachtung der Absätze 1 bis 3 gilt insbesondere:
- Der Anbieter haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden aus verjährten Mängelansprüchen, die darauf beruhen, dass der Nutzer eine unzutreffende Fristart oder ein unzutreffendes Abnahme-/Übergabedatum eingegeben hat, eine Veränderung des Verjährungslaufs (z. B. Hemmung oder Neubeginn) nicht berücksichtigt hat oder sich ohne eigene Fristenkontrolle allein auf den Eingang einer E-Mail-Erinnerung verlassen hat (§§ 3, 4 und 5 dieser Bedingungen).
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit (vorbehaltlich Abs. 1 und 2) nur in Höhe des Aufwands, der entsteht, wenn der Nutzer seiner Obliegenheit zur regelmäßigen Datensicherung über die bereitgestellte CSV-/JSON-Exportfunktion (§ 5 Abs. 3) nachgekommen ist.
(5) Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 8 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung der App (insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten nach der DSGVO) sind in der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://baufrist.de/datenschutz abrufbar.
§ 9 Schlussbestimmungen und Verbraucherstreitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): (2) Die Paech & Paech UG (haftungsbeschränkt) ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).